Autofahren mit 17?!

21. April 2020

Für wen ändert sich ab 2021 etwas bei der Führerprüfung?

Für alle, die noch nicht 20 Jahre alt sind!

Grundsätzlich gilt ab 2021

Wer zwischen 17 und 20 Jahre alt ist wenn er oder sie die Theorieprüfung besteht, hat eine mindestens 12monatige Lernphase bis zur praktischen Führerprüfung.

Wer 20 Jahre oder älter ist, kann aber nach weniger als 12 Monaten die praktische Führerprüfung absolvieren.

Wie sehen die konkreten Änderungen für die unter 20Jährigen ab 2021 aus?

Legst du die Theorieprüfung vor dem zwanzigsten Altersjahr ab, musst du mindestens 12 Monate mit dem Lernfahrausweis fahren. Selbstverständlich mit einer Begleitperson, die die bisherigen Voraussetzungen erfüllt: mindestens 3 Jahre den Führerschein, nicht mehr in der Probezeit* und mindestens 23 Jahre alt.

*Wer in der dreijährigen Probephase einen Führerschein-Entzug von mindestens einem Monat  hatte, dessen Probezeit verlängert sich auf insgesamt vier Jahre. 

Übergangsregelungen:

Bist du Jahrgang 2002?

Wir empfehlen dir die Theorieprüfung im Jahr 2020 (dieses Jahr) noch machen, dann kannst du die praktische Prüfung nach wenigen Monaten erledigen.

Bestehst du die Theorieprüfung erst im 2021 dann hast du den 12monatigen Lernfahr-Zyklus einzuhalten.

Bist du Jahrgang 2003? Und bist am 1.1.2021 noch nicht 18 Jahre alt?

Du darfst nach dem 17ten Geburtstag die Theorieprüfung machen

Wenn du die Theorieprüfung bis zum 31.12.2021! bestehst, hast du noch keine obligatorische 12monatige Lernphase.

Wenn du erst 2022 oder später die Theorieprüfung für Kat. B machst, musst du die 12monatige Phase durchmachen.

Bist du Jahrgang 2004 oder jünger?

Ab 17 Fahren ist erlaubt, aber du musst eine 12monatige Lernphase durchlaufen

Bestehst du die Theorieprüfung erst nach dem 20 Geburtstag fällt diese 12monatige Phase weg.

Warum hat der Bundesrat diesen Entscheid getroffen?

Ursprünglich war die Rede davon, dass Lernfahrer während der Ausbildung mehr Routine erwerben sollen, um nach der Prüfung sicherer am Verkehr teil zu nehmen. Dabei wurde besprochen, dass ein Jahr Lernfahrausweis und bewiesen gefahrene 1000km der Verkehrssicherheit gut täten. Und dann hat der Bundesrat sich für den ersten Teil entschieden und den zweiten (wichtigen) Teil fallen gelassen. Ein bisschen ist dieser Beschluss eine «Mogelpackung», denn die Führerprüfung bestehen kann man auch ab dem Jahr 2021 nicht vor dem achtzehnten Geburtstag.

Viele Neulenker, die zügig den Führerschein brauchen, werden ausgebremst und müssen ein Jahr warten. Sinnvoll?

Möglichst viel privat fahren und dann noch schnell 2 – 3 Stunden beim Fahrlehrer?

Wahrscheinlich ist das keine gute Idee. Wenn man ein Jahr lang privat oft fährt, hat man Routine gesammelt, die sich bei der Prüfung negativ auswirken kann. Die Blicksystematik, das Einspuren, das richtige Lenken usw. …. Im Stress kommen immer die Automatismen, die sitzen «nach vorne». In ein paar wenigen Fahrstunden sind falsch antrainierte Automatismen nicht weg zu bringen.

Unser Tipp:

Zuerst Fahrstunden nehmen, privat festigen und das abwechslungsweise…. In den ersten paar Wochen intensiv und dann die Abstände in der Fahrstunde vergrössern und am Schluss, kurz vor der Prufung nochmals intensiv repetieren. Wir haben extra ein Konzept für die lange Ausbildungszeit zusammengestellt.

Evaluation

Das UVEK (Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) wird spätestens nach drei Jahren die Auswirkungen prüfen und bewerten müssen.

Die Gesetzesänderung tritt per 1. Januar 2021 in Kraft.