Kontrollprüfung und Fremdsprachen

Fremdsprachige und Kontrollprüfungen

Durch die langjährige Erfahrung als Fahrlehrer haben wir schon unzählige Menschen aus den verschiedensten Kulturen an die Führerprüfung begleitet.

Unsere Muttersprache ist Deutsch. Schweizerdeutsch und Hochdeutsch. Wir können uns aber auch in Englisch und Französich gut verständigen. In mehreren anderen Sprachen kennen wir den Grundwortschatz für die Führerprüfung und in den Fahrlektionen ergänzen wir mit Zeichnung und Fotos.

Fremde Sprachen und Kulturen sind Win-Win-Situationen. Du lernst das Autofahren, so wie es in der Schweiz erwartet wird. Gleichzeitig kannst du deine Deutschkenntnisse üben und wir haben Spass ein paar Worte in deiner Muttersprache zu lernen.

Je nach Ausbildungsstand sprechen wir immer öfter deutsch und geben dir die konkreten Anweisungen in deutscher Sprache. So bist du für die praktische Kontroll- oder Führerprüfung bestens vorbereitet; in allen Bereichen. Ebenfalls bekommst du von uns eine Liste mit den wichtigsten Wörtern, die du auf Deutsch verstehen musst.

Antworten auf häufig gestellte für die Kontrollfahrt Kategorie B:

Wie lange darf ich nach Anmeldung in der Schweiz mit einem ausländischen Fahrausweis in der Schweiz fahren?

Da gilt es zu unterscheiden in welchem Land die Führerprüfung bestanden wurde. Grundsätzlich kann man sagen, dass Führerprüfungen von EU-Staaten in der Schweiz anerkannt sind und der Führerschein mit einem Formular umgeschrieben werden kann.

Autoprüfungen die in anderen Staaten abgelegt wurden gilt: Mit dem ausländischen Führerausweis darf ein Jahr in der Schweiz gefahren werden. Vor Ablauf dieses Jahres muss beim zuständigen Strassenverkehrsamt der schweizerische Führerschein beantragt werden, dies heisst du wirst zu einer Kontrollfahrt aufgeboten. Nach Ablauf der 1jährigen Frist hast du maximum 3 Monate Zeit diese Kontrollprüfung zu absolvieren. In dieser Zeit muss zwingend die Einladung zur Kontrollprüfung mitgeführt werden. Ohne Anmeldung beim STVA ist der ausländische Führerschein nach Ablauf eines Jahres nicht mehr gültig.

Was wird von mir an dieser Kontrollfahrt erwartet? Was muss ich können?

Du musst die schweizerischen Verkehrsregeln kennen, die Signale richtig interpretieren und dich korrekt im Strassenverkehr verhalten. Ebenfalls wird von dir erwartet, dass du die Manöver verkehrsgerecht ausführst und dass du die in der richtig beobachtest. Auch hier gilt: Andere Länder – andere Sitten! Umso wichtiger ist, dass du dir die Zeit nimmst und von einer Fachperson/Fahrlehrer die Regeln genau erklären lässt.

Ist es obligatorisch Fahrstunden zu nehmen?

Nein du musst weder Fahrstunden noch Verkehrskunde-Unterricht besuchen. In der Schweiz gibt es kein Obligatorium. Aber wir haben strenge Regeln und die können ganz anders sein als du sie in deinem Heimatland gelernt hast.

Wieviele Fahrstunden brauche ich?

Zwischen 3 – und 100. Ja, diese Aussage hilft dir nicht. Konkrete Angaben ohne deine «Fahrkünste» zu kennen, wären unseriös. Wir haben schon gute routinierte Autofahrer gehabt, die die Kontrollfahrt mit sehr wenig Lektionen absolvierten. Manchmal haben wir aber Menschen im Auto, die noch nie wirklich gefahren sind. Alles ist möglich. Andere Länder – andere Sitten!

Wie läuft die Fahrstunde resp. die Fahrausbildung für mich ab?

Uns ist wichtig, dass du die «Kernthemen» verstehst und umsetzen kannst. Kernthemen können sein: Beobachtung, einspuren, Tram und Bus, Lichtsignal, Autobahn und noch ein paar mehr. Wir bauen die Fahrstunden thematisch auf und zeigen dir gleichzeitig das Prüfungsgebiet. Am Anfang oder bei den Erklärungen sprechen wir mit dir in deiner Muttersprache (oder in einer gemeinsamen Fremdsprache). Allmählich wechseln wir für die Anweisungen ins Hochdeutsche. So lernst du immer besser die Wörter, die du an der Prüfung unbedingt beherrschen musst.

In welcher Sprache spricht der Experte mit mir?

Die Experten sind aus rechtlichen Gründen verpflichtet die Anweisungen in Deutsch zu erteilen. Das heisst für dich, dass du ein Minimum an Wörtern in Deutsch verstehen musst. Die Prüfungsfahrt wird sich entspannter anfühlen, wenn du auch ein wenig Kommunikation in Deutsch führen kannst. Das ist aber keine Voraussetzung.

Darf ich mit meinem Privatauto an die Kontrollprüfung?

Ja das ist möglich. Beachte aber, dass an dein Fahrzeug gewisse Mindestanforderungen gestellt werden. Das Fahrzeug muss der entsprechenden Kategorie angehören, Reifen, Lichter alles muss funktionieren.

Bedenke folgende zusätzlichen Aspekte:

  1. Wenn du mit einem Fahrlehrer oder einer Fahrlehrerin an die Führerprüfung gehst, kann der Experte annehmen, dass das Fahrzeug den Normen entspricht und Zusatzpedalen für ihn hat.
  2. Die Experten kennen uns und wissen, dass wir seriös arbeiten und du gut vorbereitet bist.
  3. Er weiss auch, dass du die Schweizer Verkehrsregeln umsetzen kannst und unser System respektierst und ernst nimmst.
  4. Solltest du eine negative Prüfung haben (was wir nicht hoffen), muss niemand dein Fahrzeug abholen.

Was passiert wenn ich die Kontrollprüfung nicht bestehe?

Bei einem negativen Test darfst du von diesem Moment an kein Fahrzeug mehr lenken. Der ausländische Führerschein wird dir entzogen und du musst dein Auto von einer anderen Person abholen lassen. Dieser Entzug ist nur für die Schweiz. In allen anderen Ländern (wo dein Ausweis gültig ist) darfst du noch fahren. Bevor du ins Ausland gehst, musst du aber beim zuständigen
Amt deinen Ausweis einfordern. Das kostet ca. CHF 100.–.

Ich will aber in der Schweiz Auto fahren dürfen…

In dieser Situation musst du den gleichen Weg gehen wie die Anfänger. Siehe der Weg – link

Wichtig: Die Theorieprüfung kann nur in deutsch, französisch oder italienisch abgelegt werden. Im Kanton Zürich und Genf besteht die Möglichkeit in englisch den Test zu machen.

Für Viele, die eine andere Muttersprache haben und englisch nicht beherrschen ist der Weg recht steinig. Das Deutsch für die Theorieprüfung ist nicht einfach.

Was genau muss ich dem Strassenverkehrsamt einreichen?

Dafür gehst du am besten über unseren Link direkt zur Homepage des STVA – dann bist du auf dem neuesten Stand, kannst die aktuellen Formulare ausdrucken und bekommst die korrekten Antworten.

Kann ich in der Schweiz wohnen und im Ausland die Führerprüfung machen?

Wer kurze Zeit in sein Heimatland zurück geht und dort den Führerschein erwirbt und wieder zurück in die Schweiz kommt, der hat oft Pech. Die Voraussetzung, dass ein ausländischer Führerschein anerkannt wird, ist eine mehr als drei monatige Anmeldung ohne Unterbrechung im jeweiligen Land.

Ausdrücklich machen wir dich darauf aufmerksam, dass unsere Angaben ohne Gewähr sind. Bitte erkundige dich direkt beim zuständigen Strassenverkehrsamt mit deinen genauen Daten. Nur dann kannst du sicher sein, dass du die Regeln korrekt umsetzen kannst.

Sollte sich etwas geändert haben gib uns bitte unverbindlich Bescheid. Wir passen unsere Auskünfte gerne an. Danke.