Corona

21. April 2020

Wir haben die häufigsten Fragen aufgeführt und hoffen, dass es dir hilft. Wenn du sonst noch etwas wissen musst, meld dich bei uns. Wir stützen uns auf die Infos des Straßenverkehrsamts Zürich und auf die Fahrlehrerverbände. Dies kann aber täglich ändern und wir können keine Haftung für die Aussagen übernehmen.

Ich will den Nothilfekurs absolvieren. Wo kann ich das jetzt tun?

Im Moment ist es nicht möglich den Nothilfekurs zu absolvieren. Wann genau dies wieder erlaubt sein wird, wissen wir noch nicht. Schreib uns doch bitte ein mail (info@triline.ch) oder ein SMS/WhatsApp und wir informieren dich sofort, wann wir den nächsten Kurs starten dürfen.

Wo kann ich den Augentest machen?

Auch Augentests können nicht durchgeführt werden, sind aber Voraussetzung um dich an die Theorieprüfung anzumelden. Sobald die Optiker wieder arbeiten dürfen, kannst du den Test erledigen und das Formular bei der Gemeinde oder beim Straßenverkehrsamt abgeben. Persönlich! Und mit einem korrekten Passfoto. Die genauen Angaben findest du auf der Seite des Straßenverkehrsamtes.

Ich bin bereit für die Theorieprüfung, aber ich kann mich nicht anmelden?

Wir empfehlen dir, das Formular vollständig auszufüllen und die Theorie  richtig gut zu lernen. Im Moment hast du vielleicht mehr Zeit und darum unsere Empfehlung: Gut lernen – richtig verstehen, dann braucht es nur einen Anlauf für die Theorieprüfung und weniger Fahrstunden.

Ich habe den Lernfahrausweis und möchte jetzt den Verkehrskundeunterricht (VKU) machen.

Auch VKUs sind im Moment verboten. Sobald wir wieder Verkehrskunde-Kurse anbieten dürfen, melden wir uns bei dir. Dafür brauchen wir aber deine Angaben. SMS oder mail an info@triline.ch genügt.

Ich will Fahrstunden nehmen, wo hat es eine Fahrlehrerin, die arbeitet?

Wir Fahrlehrer sind eine Berufsgruppe, die seit dem 17. März 2020 nicht mehr arbeiten dürfen. Seriöse Fahrlehrer halten sich an diese Vorgaben des Bundes.

Ab wann dürfen Fahrlehrer wieder arbeiten?

Ob wir ab dem 27. April 2020 oder ab dem 11. Mai loslegen dürfen, wissen wir jetzt noch nicht. Wir melden uns aber sobald wir genaueres erfahren haben bei unseren registrierten Fahrschülern. Wenn du auch dazu gehören willst, freuen wir uns auf deine Kontaktaufnahme.

Darf ich privat Auto fahren?

Endlich etwas, das wir mit JA beantworten können. Aber auch mit Einschränkungen: du darfst mit einer Person fahren, die die üblichen Voraussetzungen (3 Jahre, mindestens 23 Jahre) erfüllt und im gleichen Haushalt wohnt wie du! Dies ist wegen dem Corona-Sicherheitsabstand von 2 Metern so ausgelegt.

Mein Lernfahrausweis läuft nächstens ab. Was muss ich tun?

Wenn dein Lernfahrausweis in den nächsten 2 Monaten abläuft. Schreib via Mail oder Briefpost an das zuständige Strassenverkehrsamt ein Gesuch für Verlängerung wegen der Corona-Krise und du bekommst einen neuen Lernfahrausweis (LA) per Post. Den alten Ausweis musst du vernichten. Es ist nur noch der neue LA gültig.

Ich bin seit (fast) einem Jahr in der Schweiz und mein ausländischer Führerausweis läuft nächstens ab. Was muss ich tun?

Nimm schriftlich via mail oder Brief mit dem Strassenverkehrsamt Kontakt auf und schreib, dass du eine Ausnahmebewilligung brauchst. Weil:

du den benötigten Augentest und die Optiker geschlossen haben,

du das Gesuch nicht persönlich abgeben kannst,

es keine Prüfungstermine gibt,

und weil du im Moment keine Fahrstunden nehmen darfst.

Im Normalfall bekommst du dann innert ein paar Tagen eine Fristverlängerung von 6 Monaten. Dein ausländischer Führerschein ist mit der Bestätigung des STVA zusammen weitere 6 Monate gültig.

Wenn du Hilfe brauchst, melde dich bei uns – wir haben in den letzten Wochen schon einige Briefe für unsere FahrschülerInnen geschrieben.

Für die Inhalte übernehmen wir keine Haftung. Du bist selber verantwortlich unsere Aussagen auf die Richtigkeit zu prüfen.