Elektronischer Lernfahrausweis (eLFA)

7. Januar 2026

Schweiz führt den eLFA flächendeckend ein

Die Schweiz macht Ernst mit der Digitalisierung der Fahrausbildung: Der elektronische Lernfahrausweis (eLFA) wird ab Ende 2025 schweizweit eingeführt.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Schweizweite Einführung ab 2025: Nach Pilotprojekt in Appenzell AR folgt bis Ende 2025 der nationale Rollout des eLFA.
  • Smart und effizient: Fahrschüler haben den Ausweis digital dabei – Behörden profitieren von Automatisierung.
  • Digitalisierung konkret: Der eLFA ist Teil der E-ID-Strategie und bringt Praxisnutzen für Verwaltung und Bürger.

Wer in der Schweiz Autofahren lernen will, muss mehr den altbekannten Lernfahrausweis auf sich tragen. Das amtliche Dokument kommt nun in der ganzen Schweiz aufs Smartphone.

Bereits seit Mai 2024 läuft im Kanton Appenzell Ausserrhoden ein Pilotbetrieb. Nun folgt die nächste Etappe: Neu kann der eLFA auch in den Kantonen Neuenburg (NE), Bern (BE), Tessin (TI) und Wallis (VS) beantragt werden.

Wie funktioniert der digitale Lernfahrausweis eLFA

Wer erfolgreich die Theorieprüfung bestanden hat, kann den Lernfahrausweis auch elektronisch beziehen. Der eLFA wird von den jeweiligen kantonalen Strassverkehrsämtern ausgestellt und von den Lernfahrerinnen und Lernfahrern in einer elektronischen Brieftasche (swiyu Wallet-App) auf dem Smartphone aufbewahrt.

Wer den eLFA vorweisen will – zum Beispiel zu Beginn einer Fahrstunde oder in einer Verkehrskontrolle – kann dies via QR-Code tun. Anhand der übermittelten Daten können zum Beispiel Fahrschulen oder die Polizei die Gültigkeit des Ausweises überprüfen. Der eLFA ist in der ganzen Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein anerkannt.

Der eLFA steht nun in der ganzen Schweiz zur Verfügung. Das Ziel: einfachere Prozesse, weniger Papierkram und mehr digitale Effizienz.

eLFA ist Teil der digitalen Behördenstrategie

Der eLFA ist nicht nur ein neues Gadget, sondern ein zentraler Baustein der E Government-Strategie des Bundes. Als Teil der künftigen E ID-Infrastruktur vereinfacht der elektronische Lernfahrausweis die Ausstellung, Verwaltung und Kontrolle von Führerausweisen im Lernstatus.
Die digitale Version ersetzt den herkömmlichen Ausweis. Lernfahrer:innen können den eLFA direkt auf dem Smartphone oder über eine App mit sich führen und bei Verkehrskontrollen vorzeigen – rechtlich gleichwertig wie das physische Pendant.

Vorteile für Lernende und Behörden

Der neue digitale Ausweis bietet viele Vorteile:
• Sofortiger Zugriff nach Ausstellung – kein Warten mehr auf den Postversand
• Direkt in digitalen Fahrschul-Apps integrierbar
• Vermeidung von Medienbrüchen bei Anmeldung, Prüfung und Lernfahrten
• Kostenersparnis bei Produktion und Verwaltung

Auch für Fahrschulen, Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sowie die Prüfstellen entsteht eine schlankere, automatisierte Schnittstelle. Kontrollen durch Polizei oder Prüfstellen werden ebenfalls effizienter – ein Scan reicht, um den Status zu überprüfen.

Datenschutz und Sicherheit garantiert

Der eLFA basiert auf einem sicheren IT-System, das nach den Standards der Bundesinformatik entwickelt wurde. Die Daten liegen geschützt in kantonalen Systemen, und nur autorisierte Stellen (z. B. Polizei oder Prüfbehörden) haben Zugriff auf die hinterlegten Informationen. Eine zentrale Authentifizierung via SwissID oder kantonaler eID ist vorgesehen.

Informationen des STVA Zürich

So läuft die Fahrprüfung mit dem elektronischen Lernfahrausweis ab. Unsere Verkehrsexpertinnen und Verkehrsexperten prüfen die Echtheit des digitalen Ausweises.
Der eLFA ist die digitale Form des Lernfahrausweises auf Papier.

Theorie Prüdung noch nicht absolviert? Hier gehts Zu den Infos vom Strassenverkehrsamt uns zum Lernfahrgesuch.

Sobald Ihre Fahrschülerin oder Ihr Fahrschüler die Theorieprüfung bestanden hat oder alle Voraussetzungen erfüllt, stellen wir den Lernfahrausweis wie gewohnt auf Papier aus. Zusätzlich erhält die Person, wenn sie die Mobiltelefonnummer im Lernfahrgesuch angegeben hat, einen SMS-Link. Mit diesem Link kann der eLFA direkt in die swiyu App geladen werden. Dafür muss die App vorher auf dem Smartphone installiert sein. Der eLFA gilt in der ganzen Schweiz und in Liechtenstein.

Häufige Fragen

Dürfen Ihre Fahrschülerinnen und Fahrschüler an der Fahrprüfung nur den eLFA vorweisen?
Ja. Der Papierausweis ist nicht nötig, wenn der eLFA in der swiyu-App auf dem Smartphone vorhanden und gültig ist. Wenn nur ein eLFA vorhanden ist und dieser wegen technischer Probleme nicht vorgezeigt werden kann, wird die Prüfung nicht gefahren. Deshalb empfehlen wir, dass der Papier-LFA immer an die Prüfung mitgenommen wird.

Wie läuft die Fahrprüfung ab, wenn Ihre Schülerin oder Ihr Schüler nur den eLFA zeigt?
Die Verkehrsexpertin oder der Verkehrsexperte prüft den eLFA mit dem LicenceCheck auf dem iPad. Nach der Prüfung, egal ob bestanden oder nicht, wird immer ein Prüfungsbescheid ausgedruckt und der Person mitgegeben.

Gilt der eLFA nach einer bestandenen Fahrprüfung automatisch als Führerausweis?
Nein. Wenn kein Papier-LFA vorhanden ist, wird bis auf weiteres ein Prüfungsbescheid ausgedruckt.

Wird der Prüfungsbescheid zusätzlich noch gestempelt?
Nein. Auf dem Bescheid steht automatisch: «Dieses Dokument gilt in der Schweiz als Fahrberechtigung für 10 Tage ab dem Prüfungsdatum. Es ist ohne Stempel und Unterschrift gültig.»

Muss bei jeder bestandenen Fahrprüfung ein Prüfungsbescheid ausgedruckt werden?
Nein. Wenn Ihre Schülerin oder Ihr Schüler einen Papier-LFA hat, wird immer dieser gestempelt. So vermeiden wir unnötige Ausdrucke.

Was gilt, wenn eine Person bei der ersten Fahrprüfung nur den eLFA hat und später auch den Papier-LFA?
Bei einer bestandenen Prüfung wird der Papier-LFA gestempelt. Bei einer nicht bestandenen Prüfung wird wie gewohnt ein Prüfungsbescheid ausgedruckt. Ein Nachtrag früherer Prüfungen im Papierausweis ist freiwillig.

Ändert sich etwas für Fahrschülerinnen und Fahrschüler mit Papier-LFA?
Nein. Für sie bleibt alles wie bisher.

Brauchen Ihre Fahrschülerinnen und Fahrschüler zusätzlich einen Ausweis (ID, Pass), wenn der eLFA geprüft werden kann?
Nein. Wenn alle Daten im LicenceCheck (Button «Alle Daten überprüfen») sichtbar sind, genügt der eLFA.