Velo fahren auf dem Trottoir

24. August 2020

Gesetzesänderungen per 1.1.2021

Als Zürcher Fahrschule interessieren uns die Änderungen für die Velofahrer sehr. Der Kampf zwischen den Verkehrspartnern erleben wir als Fahrlehrer in Zürich täglich. Wir sind immer wieder erstaunt, dass nicht mehr Unfälle passieren.

Kinder dürfen neu mit dem Fahrrad auf dem Trottoir fahren …

Dies tönt für mich als Zürcher Fahrlehrerin beruhigend. Endlich! Die auf der Strasse fahrenden Kinder, schwankend wegen des zu großen Fahrrades, wegen der Angst vor den Autos und den breiten Bussen oft bedrohlich hin und her. Wenn ich dann beobachte wie sie von vielen Autolenkern überholt werden, bleibt mir fast das Herz stehen.

 Ab 1.1.2020 dürfen die Kinder bis 12 Jahre auf dem Trottoir fahren. Ist das wirklich so?

Beim lesen des vom Bundesrat verabschiedeten Textes relativiert sich die Sache leider erheblich. Bis jetzt durften nur Kindergartenkinder auf dem Trottoir fahren. Aber 2021 sollen dies auch die Kinder bis 12 Jahre tun dürfen, sofern es keinen Radweg oder Velostreifen hat.

In Zürich hat es auf vielen stark befahrenen Straßen Velostreifen. Diese schützen die Velofahrer aber nur mäßig. Die Straßen sind oft nicht breit genug, dass der motorisierte Verkehr zwischen dem Radstreifen und der Mittellinie ausreichend Platz hätte. Die Lastwagen und die Busse benötigen zwingend auch den Platz der für Fahrräder ausgewiesen ist. Dazu kommt, dass ein paar Meter vor den Fußgängerstreifen mit Mittelinsel die gelbe Farbe «ausgeht» und erst ein Stück nach der Engstelle wieder aufgebracht ist. Viele Autofahrer achten nicht darauf und fahren ohne zu kontrollieren in die künstliche Engstelle. Ob die Fahrradfahrer gleichzeitig dort landen, interessiert fast Niemanden. Eine gefährliche Situation. Nicht nur für Kinder bis 12 Jahre.

Wir versuchen in der Fahrstunde die Fahrschüler auf die schwächeren Partner zu sensibiliseren und sie auf diese Missstände aufmerksam zu machen. Mit dem neuen Gesetz ändert sich nichts zugunsten der Kinder oder der Velofahrer. Schade.